Landmarken und Alten Pflichten

Landmarken und Alten Pflichten der Freimaurer

Alte Landmarken
1. Die Arten der ANERKENNUNG.
2. Die Einteilung der symbolischen Mauerwerkskunst in drei Grade.
3. Die Legende vom DRITTEN GRADE.
4. DIE REGIERUNG DER BRUDERSCHAFT DURCH EINEN VORSITZENDEN, der Großmeister genannt wird.
5. Das Vorrecht des Großmeisters, jeder Versammlung des Zunfts vorzusitzen.
6. Das Vorrecht des Großmeisters, Dispensen für die Verleihung von Graden zu unregelmäßigen Zeiten zu erteilen.
7. Das Vorrecht des Großmeisters, Dispensen für die Eröffnung und Leitung von Logen zu erteilen.
8. Das Vorrecht des Großmeisters, Maurerarbeiten auf Sicht durchzuführen.
9. Die Notwendigkeit der Maurer, sich in Logen zu versammeln.
10. Die Leitung des Zunftgewerbes, wenn es in einer Loge durch einen Meister und zwei Aufseher versammelt ist.
11. Die Notwendigkeit, dass jede Loge, wenn sich dort Menschen aufhalten, ordnungsgemäß gefliest sein muss.
12. Das Recht jedes Maurers, in allen allgemeinen Versammlungen des Handwerks vertreten zu sein und seinen Vertretern Weisungen zu erteilen.
13. Das Recht jedes Freimaurers, gegen die Entscheidung seiner Brüder in der einberufenen Loge Berufung bei der Großloge oder der Generalversammlung der Freimaurer einzulegen.
14. Das Recht jedes Freimaurers, jede reguläre Loge zu besuchen und dort zu sitzen.
15. Kein Besucher, der nicht als Freimaurer bekannt ist, kann einer Loge beitreten, ohne zuvor gemäß altem Brauch eine Prüfung bestanden zu haben.
16. Keine Loge darf sich in die Angelegenheiten einer anderen Loge einmischen oder Brüdern, die Mitglieder anderer Logen sind, Titel verleihen.
17. Jeder Freimaurer unterliegt den Gesetzen und Vorschriften der Freimaurergerichtsbarkeit, in der er seinen Wohnsitz hat.
18. Voraussetzungen für einen Kandidaten: Er muss ein Mann ohne Heirat, frei geboren und volljährig sein.
19. Der Glaube an die Existenz Gottes.
20. Neben diesem Glauben an Gott gibt es den Glauben an die Auferstehung zu einem zukünftigen Leben.
21. Ein „Buch des Gesetzes“ ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausstattung jeder Loge.
22. Die Gleichheit aller Freimaurer.
23. Die Geheimhaltung der Institution.
24. Die Grundlage einer spekulativen Wissenschaft zum Zwecke der religiösen oder moralischen Lehre.
25. Diese Landmarken können niemals verändert werden.

Die Pflichten der Freimaurer

Bei der Amtseinführung NEUER BRÜDER oder wenn der MEISTER es anordnet.

I. Über GOTT und RELIGION.

Ein Freimaurer ist durch sein Amt verpflichtet, das moralische Gesetz zu befolgen; und wenn er die Kunst richtig versteht, wird er nie ein dummer Atheist oder ein gottloser Libertin sein. Obwohl Freimaurer in alten Zeiten in jedem Land verpflichtet waren, der Religion des Landes oder der Nation anzugehören, welcher auch immer diese war, hält man es heute für zweckmäßiger, sie nur der Religion zuzuordnen, der alle Menschen zustimmen, und ihnen ihre persönlichen Meinungen zu überlassen; das heißt, sie sollen gute und treue Männer sein oder Männer von Ehre und Ehrlichkeit, welcher Konfession oder Überzeugung sie auch angehören mögen; wodurch die Freimaurerei zum Zentrum der Einheit wird und zum Mittel, wahre Freundschaft zwischen Menschen zu stiften, die sonst ewig voneinander entfernt geblieben wären.

II. Von den obersten und untergeordneten Zivilbeamten.

Ein Freimaurer ist ein friedfertiger Untertan der staatlichen Gewalt, wo immer er auch wohnt oder arbeitet, und darf sich niemals an Intrigen und Verschwörungen gegen den Frieden und das Wohl der Nation beteiligen oder sich gegenüber niederen Beamten ungebührlich verhalten. Denn wie die Freimaurerei stets durch Krieg, Blutvergießen und Unruhen Schaden erlitten hat, so waren Könige und Fürsten der Antike sehr geneigt, die Handwerker wegen ihrer Friedfertigkeit und Loyalität zu ermutigen, wodurch sie praktisch auf die Spitzfindigkeiten ihrer Gegner antworteten und die Ehre der Bruderschaft förderten, die in Friedenszeiten stets florierte. Sollte sich also ein Bruder gegen den Staat auflehnen, darf seine Rebellion nicht geduldet werden, wie sehr man ihn auch als unglücklichen Mann bemitleiden mag. Und wenn er keines anderen Verbrechens überführt wird, muss und sollte die loyale Bruderschaft seine Rebellion verleugnen und der Regierung vorerst keinen Anlass zu Ärger oder politischer Eifersucht geben; Sie können ihn nicht aus der Loge ausschließen und seine Beziehung zu ihr bleibt unauflöslich.

III. Von Logen.

Eine Loge ist ein Ort, an dem sich Maurer versammeln und arbeiten: Daher wird diese Versammlung oder ordnungsgemäß organisierte Gesellschaft von Maurern Loge genannt, und jeder Bruder sollte einer Loge angehören und ihren Satzungen und den ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN unterliegen. Sie ist entweder partikular oder allgemein und wird am besten verstanden, wenn man sie besucht und sich an die beigefügten Vorschriften der General- oder Großloge hält. In alten Zeiten durfte kein Meister oder Mitbruder einer Loge fernbleiben – insbesondere nicht, wenn er zum Erscheinen aufgefordert wurde –, ohne sich eine strenge Rüge zuzuziehen, bis es dem Meister und den Aufsehern schien, dass reine Notwendigkeit ihn daran hinderte. Die aufgenommenen Mitglieder einer Loge müssen gute und treue Männer sein, frei geboren und in reifem und angemessenem Alter, keine Leibeigenen, keine Frauen, keine unmoralischen oder skandalösen Männer, sondern von gutem Ruf.

IV. Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen.

Alle Beförderungen unter den Freimaurern beruhen einzig auf wirklichem Wert und persönlichen Verdiensten, damit den Herren gut gedient wird, die Brüder nicht beschämt werden und das königliche Handwerk nicht verachtet wird. Deshalb wird kein Meister oder Aufseher nach seinem Dienstalter ausgewählt, sondern nach seinen Verdiensten. Es ist unmöglich, diese Dinge schriftlich zu beschreiben, und jeder Bruder muss an seinem Platz anwesend sein und sie auf eine dieser Bruderschaft eigene Weise lernen. Nur die Kandidaten dürfen wissen, dass kein Meister einen Lehrling annehmen sollte, es sei denn, dieser hat genügend Beschäftigung für ihn und ist ein vollkommener Jüngling ohne körperliche Verstümmelung oder Defekt, der ihn unfähig machen könnte, die Kunst zu erlernen, dem HERRN seines Meisters zu dienen und zu gegebener Zeit zum Bruder und dann zum Gesellen ernannt zu werden, selbst nachdem er so viele Jahre gedient hat, wie es die Landesbräuche vorschreiben. Und er sollte von ehrlichen Eltern abstammen. Auf diese Weise kann er, wenn er über die entsprechenden Qualifikationen verfügt, die Ehre erlangen, je nach seinen Verdiensten Aufseher, dann Meister der Loge, Großaufseher und schließlich Großmeister aller Logen zu sein.
Kein Bruder kann Aufseher werden, bevor er die Rolle eines Zunftgenossen bestanden hat; kein MEISTER, bevor er als Aufseher gewirkt hat; kein GROßAUSWÄCHTER, bevor er Meister einer Loge war; kein Großmeister, bevor er vor seiner Wahl Zunftgenossen war; und er muss zudem von edler Geburt sein oder ein Gentleman von bester Gestalt oder ein hervorragender Gelehrter oder ein kluger Architekt oder ein anderer Künstler, der von ehrenhaften Eltern abstammt und in der Meinung der Logen ähnlich große Verdienste genießt. Und zur besseren, einfacheren und ehrenvolleren Ausübung seines Amtes hat der Großmeister die Befugnis, seinen eigenen STELLVERTRETENDEN GROSSMEISTER zu wählen, der der damalige oder ehemalige Meister einer bestimmten Loge sein muss. Er hat das Vorrecht, alles zu tun, was der GROSSMEISTER, sein Vorsteher, tun soll, es sei denn, der besagte Vorsteher ist anwesend oder legt seine Autorität durch ein Schreiben auf. Diesen obersten und untergeordneten Herrschern und Gouverneuren der alten Loge ist in ihren jeweiligen Positionen von allen Brüdern gemäß den alten Pflichten und Vorschriften mit aller Demut, Ehrfurcht, Liebe und Bereitwilligkeit Gehorsam zu leisten.

V. Von der Leitung des HANDWERKS in der Praxis.

Alle Maurer müssen an Werktagen ehrlich arbeiten, damit sie an Feiertagen ein ehrenhaftes Leben führen können. Die durch das Landesgesetz festgelegte oder durch Gewohnheitsrecht bestätigte Zeit muss eingehalten werden.
Der erfahrenste der Handwerkskollegen wird zum Meister oder Aufseher des Werks gewählt oder ernannt; seine Untergebenen nennen ihn MEISTER. Die Handwerker vermeiden jede Beleidigung und nennen sich gegenseitig nicht mit unhöflichen Namen, sondern mit „Bruder“ oder „Kollege“. Sie verhalten sich innerhalb und außerhalb der Loge höflich. Der Meister, der sich seiner Geschicklichkeit bewusst ist, übernimmt das Werk des Herrn so vernünftig wie möglich und gibt sein Vermögen so aus, als wäre es sein eigenes. Er zahlt keinem Bruder oder Lehrling mehr Lohn, als er verdient.
Sowohl der Meister als auch die Maurer sollen, um ihren gerechten Lohn zu erhalten, dem Herrn treu sein und ihre Arbeit, ob Werk oder Reise, gewissenhaft zu Ende führen; und nicht die Arbeit, die an die Reise gewöhnt ist, in die Hand nehmen. Niemand soll Neid auf den Erfolg eines Bruders empfinden, ihn verdrängen oder ihn von seiner Arbeit abbringen, wenn er sie zu Ende führen kann; denn niemand kann die Arbeit eines anderen so sehr zum Nutzen des Herrn vollenden, ohne die Pläne und Entwürfe desjenigen, der sie begonnen hat, genau zu kennen. Wird ein Mithandwerker zum Aufseher der Arbeit unter dem Meister gewählt, so soll er sowohl dem Meister als auch den Mithandwerkern treu sein, die Arbeit in dessen Abwesenheit zum Nutzen des Herrn sorgfältig beaufsichtigen und seine Brüder sollen ihm gehorchen.
Alle beschäftigten Maurer sollen ihren Lohn ohne Murren oder Meuterei annehmen und den Meister nicht verlassen, bis die Arbeit beendet ist. Ein jüngerer Bruder soll in die Arbeit eingewiesen werden, um zu verhindern, dass das Material durch mangelndes Urteilsvermögen beschädigt wird, und um die brüderliche Liebe zu stärken und zu erhalten. Alle bei der Arbeit verwendeten Werkzeuge müssen von der Großloge genehmigt sein. Kein Arbeiter darf für die eigentliche Maurerarbeit eingesetzt werden; auch dürfen Freimaurer nicht ohne dringende Notwendigkeit mit Nicht-Freimaurern zusammenarbeiten; auch dürfen sie Arbeiter und nicht aufgenommene Maurer nicht wie Brüder oder Gefährten ausbilden.

VI. Vom Verhalten, nämlich

In der Loge während der Konstituierung.
Sie dürfen ohne Erlaubnis des Meisters keine privaten Beratungen abhalten oder separate Gespräche führen, auch dürfen Sie nichts Unanständiges oder Ungehöriges sagen, noch dürfen Sie den Meister, die Aufseher oder einen Bruder, der mit dem Meister spricht, unterbrechen. Auch dürfen Sie sich nicht lächerlich oder scherzend verhalten, während die Loge mit ernsten und feierlichen Angelegenheiten beschäftigt ist, und auch dürfen Sie unter keinem Vorwand eine ungehörige Sprache verwenden. Stattdessen müssen Sie Ihrem Meister, den Aufsehern und den Mitbrüdern die gebührende Ehrerbietung erweisen und sie verehren.
Wenn eine Beschwerde eingereicht wird, unterliegt der für schuldig befundene Bruder dem Schiedsspruch und der Entscheidung der Loge. Diese ist der ordnungsgemäße und kompetente Richter für alle derartigen Streitigkeiten (es sei denn, Sie legen Berufung bei der Großloge ein) und muss an diese verwiesen werden, es sei denn, die Arbeit eines Lords wird in der Zwischenzeit behindert. In diesem Fall kann ein besonderer Verweis erfolgen. Sie dürfen jedoch niemals in Angelegenheiten, die die Freimaurerei betreffen, vor Gericht gehen, ohne dass der Loge eine absolute Notwendigkeit ersichtlich ist.
Verhalten, nachdem die Loge geschlossen ist und die Brüder nicht weg sind.
Ihr dürft euch mit unschuldiger Fröhlichkeit vergnügen und einander nach euren Fähigkeiten behandeln, aber vermeidet jegliche Exzesse. Zwingt keinen Bruder, über seine Neigung hinaus zu essen oder zu trinken, hindert ihn nicht daran, zu gehen, wenn seine Anlässe ihn rufen, und tut oder sagt nichts Anstößiges oder etwas, das eine ungezwungene und freie Unterhaltung verhindern könnte, denn das würde unsere Harmonie zerstören und unsere lobenswerten Ziele zunichtemachen. Deshalb dürfen keine privaten Streitereien oder Auseinandersetzungen innerhalb der Loge ausgetragen werden, geschweige denn Streitigkeiten über Religion, Nationen oder Staatspolitik. Wir sind nur Freimaurer, gehören aber auch allen Nationen, Sprachen, Sippen und Sprachen an und sind entschieden gegen jede Politik, da sie noch nie zum Wohl der Loge beigetragen hat und es auch nie tun wird. Diese Vorschrift wurde stets streng befolgt und beachtet. Verhalten, wenn sich Brüder ohne Fremde treffen, jedoch nicht in einer bestehenden Loge.
Sie sollen einander auf höfliche Weise grüßen, wie es Ihnen aufgetragen wird, sich gegenseitig „Bruder“ nennen, sich freimütig gegenseitig Anweisungen geben, wie es für angebracht gehalten wird, ohne jemals gesehen oder belauscht zu werden und ohne einander zu verletzen oder den Respekt zu schmälern, der jedem Bruder gebührt, auch wenn er kein Freimaurer ist. Denn obwohl alle Freimaurer wie Brüder auf derselben Stufe stehen, nimmt die Freimaurerei einem Mann keine Ehre, die er zuvor innegehabt hat; im Gegenteil, sie vermehrt seine Ehre, besonders wenn er sich um die Bruderschaft große Verdienste erworben hat, die Ehre erweisen muss, wem sie gebührt, und schlechte Manieren vermeiden muss.
Verhalten in Gegenwart von Fremden, nicht von Freimaurern.
Sie müssen in Ihren Worten und Ihrem Auftreten vorsichtig sein, damit auch der aufmerksamste Fremde nicht in der Lage ist, Dinge herauszufinden oder zu ergründen, die nicht angemessen sind. Und manchmal müssen Sie ein Gespräch in eine andere Richtung lenken und es umsichtig zur Ehre der ehrwürdigen Bruderschaft führen.
Verhalten zu Hause und in Ihrer Nachbarschaft.
Sie müssen so handeln, wie es sich für einen moralischen und weisen Menschen gehört. Insbesondere dürfen Sie Ihre Familie, Freunde und Nachbarn nicht über die Angelegenheiten der Loge usw. informieren, sondern müssen aus hier nicht zu erwähnenden Gründen klugerweise Ihre eigene Ehre und die der alten Bruderschaft wahren. Sie müssen auch auf Ihre Gesundheit achten, indem Sie nach Ablauf der Logenzeiten nicht zu lange zusammenbleiben oder sich zu lange von zu Hause fernhalten. Außerdem müssen Sie Völlerei und Trunkenheit vermeiden, damit Ihre Familienangehörigen nicht vernachlässigt oder verletzt werden und Sie selbst nicht arbeitsunfähig werden.
Verhalten gegenüber einem fremden Bruder.
Sie müssen ihn sorgfältig prüfen, und zwar auf die Art und Weise, die Ihnen die Klugheit vorgibt, damit Sie nicht von einem unwissenden, falschen Prätendenten getäuscht werden, den Sie mit Verachtung und Spott zurückweisen müssen, und hüten Sie sich davor, ihm irgendwelche Andeutungen von Wissen zu geben.
Wenn du ihn aber als einen wahren und aufrichtigen Bruder entdeckst, sollst du ihn entsprechend respektieren. Ist er in Not, musst du ihm, wenn möglich, helfen oder ihm Anweisungen geben, wie er Hilfe erhalten kann. Du sollst ihn einige Tage beschäftigen oder ihm eine Beschäftigung empfehlen. Du sollst aber nicht über deine Fähigkeiten hinausgehen, sondern nur einen armen Bruder, der ein guter und treuer Mensch ist, allen anderen armen Menschen in der gleichen Lage vorziehen.
Schließlich sind alle diese Gebote zu beachten und auch jene, die Ihnen auf andere Weise empfohlen werden: Pflegen Sie die BRÜDERLIEBE, das Fundament und den Schlussstein, den Kitt und Ruhm dieser alten Bruderschaft, vermeiden Sie allen Streit und Zank, alle Verleumdung und üble Nachrede und lassen Sie nicht zu, dass andere einen ehrlichen Bruder verleumden, sondern verteidigen Sie seinen Ruf und erweisen Sie ihm alle guten Dienste, soweit dies mit Ihrer Ehre und Sicherheit vereinbar ist, und nicht darüber hinaus. Und wenn Ihnen einer von ihnen schadet, müssen Sie sich an Ihre eigene oder seine Loge wenden und von dort aus können Sie sich an die Großloge wenden, bei der Vierteljahresversammlung, und von dort an die jährliche GROSSLOGE, bei der Vierteljahresversammlung, und von dort an die jährliche GROSSLOGE, wie es das alte, lobenswerte Verhalten unserer Vorfahren in jeder Nation war; Beschreiten Sie niemals einen Rechtsweg, es sei denn, der Fall kann nicht anders entschieden werden. Hören Sie geduldig auf den ehrlichen und freundlichen Rat von Meister und Mitstreitern, wenn diese Sie davon abhalten möchten, mit Fremden vor Gericht zu gehen, oder Sie dazu anhalten möchten, allen Rechtsstreitigkeiten ein Ende zu setzen, damit Sie sich der Angelegenheit der Freimaurerei mit größerer Schnelligkeit und Erfolg widmen können. In Bezug auf Rechtsbrüder oder -kollegen sollten Meister und Brüder jedoch freundlich ihre Vermittlung anbieten, der die streitenden Brüder dankbar nachkommen sollten. Ist diese Unterwerfung nicht möglich, müssen sie ihren Prozess oder Rechtsstreit jedoch ohne Zorn und Groll (nicht auf die übliche Weise) weiterführen und nichts sagen oder tun, was die brüderliche Liebe und die Erneuerung und Fortführung guter Dienste behindern könnte. Damit alle den wohltuenden Einfluss der Freimaurerei erkennen, wie es alle wahren Freimaurer seit Anbeginn der Welt getan haben und bis ans Ende der Zeit tun werden. So geschehe es.
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